Es gilt das Verbot der Fotografie im Museum.
(Aktenzeichen I ZR 104/17). BGH Rechtsanwalt in Köln Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Museen den Besuchern das Fotografieren verbieten können. Ein Mann hatte das durch Piktogramme und Schilder im Museum verhängte Fotoverbot ignoriert und seine Fotos der ausgestellten Kunstwerke über Wikimedia Commons der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Er muss das nun unterlassen.
Der Bundesgerichtshof argumentiert zu diesem Punkt eher klassisch und konservativ. Der Nutzer schließt mit dem Museum einen "Besuchsvertrag" ab, in dem das Museum die Nutzungsbedingungen festlegt. Das Gericht hält das Verbot der Fotografie grundsätzlich nicht für überraschend oder übermäßig schädlich für den Besucher, so dass es in der Regel auch als allgemeine kommerzielle Bedingung gilt.
Darüber hinaus kommentierte der BGH, ob der Fotograf Fotos aus dem Katalog des Museums fotografieren und auf Wikimedia Commons hochladen darf. Dies gilt auch deshalb als unzulässig, weil die Bilder im Katalog des Museums selbst urheberrechtlich geschützt sind.











